Kooperationsvereinbarung im Bereich Umweltschutz
Die Kooperationsvereinbarung Grosstanklager ist eine Vereinbarung zwischen der Erdölbranche, vertreten durch Avenergy Suisse und CARBURA, sowie den angeschlossenen Kantonen und Tanklagern. Mit dieser Vereinbarung delegieren die Kantone die Kontrollen der Umweltschutzgesetzgebung an die Branche, welche ihrerseits ECO SWISS als unabhängige Instanz mit der Durchführung der Vollzugskontrolle in den Bereichen Störfallvorsorge, Gewässerschutz und Luftreinhaltung in den Tanklagern beauftragt.
Angestrebt werden ein in der gesamten Schweiz flächendeckender und einheitlicher Vollzug der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung, die Förderung der Eigenverantwortung der Tanklagerbetreiber, eine systematische Kontrolle der baulichen Veränderungen in den Lagern und der Umgebung sowie die Nutzung und der Erhalt des fachlichen Knowhows. Die hoheitlichen Aufgaben bleiben den kantonalen Behörden vorbehalten.
Die Kooperationsvereinbarung besteht seit 2006 und umfasst per 1. Januar 2024 zwölf Kantone und 40 Grosstanklager. Dies entspricht mehr als zwei Drittel der gesamten schweizerischen Tank Kubaturen.
ORGANISATION UND UMSETZUNG
Die Kooperationsvereinbarung wird von einem Lenkungskernteam geführt, das aus je einem Vertreter der teilnehmenden Kantone sowie aus je einem Vertreter von Avenergy Suisse und CARBURA und zwei Vertretern von Tankanlagen besteht. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sowie die beauftragte Fachstelle bei ECO SWISS sind Mitglieder ohne Stimmrecht.
Für die fachliche Begleitung der Kooperationsvereinbarung bestehen drei Fachausschüsse (Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Störfallvorsorge) mit Vertretern der teilnehmenden Kantone, der Branche und der Fachstelle ECO SWISS.
Die Beurteilung eines Tanklagers in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Störfallvorsorge erfolgt anhand einer Erstbegehung durch die Fachstelle und anschliessend einer kontinuierlichen, systematischen Überprüfung mittels jährlicher Kontrollfragen sowie Wiederholbegehungen in den Lagern alle 5 - 7 Jahre. Die Auswertung der Jahreskontrollfragen, allfällige Forderungen aus den Tanklagerbegehungen und gegebenenfalls Konsequenzen eines ausserordentlichen Ereignisses werden in einem Massnahmenkatalog für jedes einzelne Tanklager zusammengefasst. Die Überprüfung der ausstehenden Massnahmen und festgelegten Fristen im Sinne einer Erfolgskontrolle erfolgt laufend durch die Fachstelle ECO SWISS.
Die Fachstelle erstattet den Kantonen jährlich Bericht über den aktuellen Zustand der einzelnen Tankanlagen. Die Behörden ihrerseits übernehmen das Controlling der Vereinbarung, führen Stichproben durch und erstellen einen Auditbericht.
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